Verbot sowjetischer Flaggen am 8./9. Mai untergräbt würdiges Gedenken

Verbot sowjetischer Flaggen am 8./9. Mai untergräbt würdiges Gedenken

Die Flagge der Befreier von Auschwitz und Berlin darf nicht verboten werden!

Am 8. Mai 1945 endete der 2. Weltkrieg in Europa mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Am 9. Mai schwiegen die Waffen. Dieser Sieg wäre ohne die Millionen Soldaten der Roten Armee aus der UdSSR nicht denkbar gewesen. Sie besiegten circa 80 % aller Wehrmachtsverbände.

Diese Soldaten kamen sowohl aus Russland, als auch der Ukraine, als auch aus jeder anderen der fünfzehn Unionsrepubliken. Die sozialistische UdSSR war nie identisch mit Russland. Dass ihre Leistungen im 2. Weltkrieg heute von dem Putin-Regime in Russland für seine nationalistische Propaganda missbraucht werden verurteilen wir.

Dieser Missbrauch kann nicht als Vorwand dienen, wie in Berlin gerade zum 8. bzw. 9. Mai die Flagge der Befreier von Auschwitz und Berlin zu verbieten – den Tagen also, an denen der Sieg über den Hitler-Faschismus gefeiert wird! Außerdem waren Kommunistinnen und Kommunisten, ob in Deutschland, Frankreich, Italien, Jugoslawien oder Griechenland, ein integraler Bestandteil des politischen und bewaffneten Widerstands gegen den Faschismus. In vielen Fällen waren sie die tragende Kraft. Wir verurteilen solche antidemokratischen und (unserer Ansicht und der verschiedener Gerichte nach) rechtswidrigen Verbote auch ihrer Symbole. Schon der Versuch ist eine Schande, die den beklagenswerten Zustand der offiziellen deutschen Erinnerungskultur demaskiert.

Die Leistungen und Opfer, die diese Menschen für unsere Freiheit erbracht haben, würdigt der Runde Tisch gegen Rechts mit Dankbarkeit. Ihr Andenken darf nicht den momentanen politischen Interessen unserer Regierung untergeordnet werden. Wir fordern daher die Rücknahme aller Verbote sowjetischer Flaggen.



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